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Für unsere Nachführungsbezirke Olten und Gösgen können Sie hier AV-Daten (DXF-Geobau) herunterladen oder diese mit verschiedenen Hintergrundbildern online ansehen.

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Für die Bezirke Olten und Gösgen sind keine Beglaubigungen der Pläne mehr notwendig.

Wichtige Informationen für die Benutzung der Daten und Pläne der amtlichen Vermessung.

Informationen

Wissenswertes und Links.

Grenzänderungen

Wie geht man vor.

Zu Beginn erteilt der Grundeigentümer dem Nachführungsgeometer den Auftrag für die Grenzänderung. Dies geschieht am besten mit Hilfe einer kleinen Skizze. Darauf sind die neu zu erstellenden und die wegfallenden Grenzen dargestellt. Gleichzeitig muss vom Grundeigentümer der Auftrag für die Ausarbeitung der Verträge dem Grundbuchamt der Amtschreiberei Olten – Gösgen in Auftrag gegeben werden.
Daraufhin bereitet der Nachführungsgeometer die Feldarbeiten vor. Allenfalls führt er Berechnungen für Flächen-, Mass- oder Projektvorgaben durch.
Die neuen Grenzpunkte werden im Feld abgesteckt und mit Marksteinen oder Grenzbolzen sichtbar gemacht. Sind die Grenzzeichen durch Bauarbeiten gefährdet, so kann die Vermarkung zurückgestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind aber die Grenzzeichen in jedem Fall zu setzen.
Anschliessend findet die Verarbeitung der Feldaufnahmen im Büro statt: Berechnung der neuen Grenzpunktkoordinaten, provisorische Aktualisierung des Grenzverlaufs in diversen Plänen und in den Daten der amtlichen Vermessung, Ermittlung der neuen Grundstücksflächen, Dokumentation der durchgeführten Messungen.
Zuhanden des Grundbuchamtes wird ein so genannter Mutationsplan (Mutationsurkunde) erstellt. Darauf sind die alten und neuen Grenzen, sowie die alten und die neuen Grundstücksflächen dargestellt.
Der Nachführungsgeometer liefert den Originalmutationsplan an das Grundbuchamt. Gleichzeitig erhält der Auftraggeber eine Kopie des Mutationsplanes. Damit die Grenzänderung definitiv wird, muss der Grundeigentümer dem Grundbuchamt den Auftrag zur Erstellung eines Kaufvertrages erteilen.
Nachdem alle betroffenen Eigentümer den Mutationsplan und die dazugehörenden Verträge unter notarieller Aufsicht unterzeichnet haben, wird dem Nachführungsgeometer die Erledigung der Grundbuchänderung angezeigt. Erst jetzt werden die neuen Grenzen im amtlichen Vermessungswerk definitiv eingetragen.
Wichtiger Hinweis: Grenzänderungen sind innert 11 Monaten zu unterzeichnen (Kant. Vermessungsverordnung § 13). Nach Ablauf der Frist bzw. nach unbeachteter Mahnung der Amtschreiberei, wird die Grenzänderung auf Kosten des Auftraggebers rückgängig gemacht.

Links

Weiterführende Webseiten.

Swisstopo Bundesamt für Landestopografie
Amt für Geoinformation Kanton Solothurn
WebGis Kanton Solothurn
Fixpunkt-Datenservice (FPDS)
FGS Fachleute Geomatik Schweiz
IGS Ingenieur Geometer Schweiz
Fachgruppe der Geomatik Ingenieure Schweiz
Schweizerischer Verband für Geomatik und Landmanagement
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